Accessibility und Barrierefreiheit, beides meint dasselbe: die uneingeschränkte Zugänglichkeit der Inhalte sowie die uneingeschränkte Bedienbarkeit von Internetseiten. Dabei ist beides zunächst einmal abhängig von der unbedingten Einhaltung der gängigen Spezifikationen für beispielsweise XHTML und CSS. Im Folgenden werden die derzeit gängigen Richtlinien vorgestellt.
Die Web Content Accessibility Guidelines des W3-Konsortiums ist die Ur-Richtlinie für uneingeschränkte Zugänglichkeit von Internetseiten. Hier werden bestimmte Programmierrichtlinien aufgeführt und in drei Prioritätsstufen die Grade der Zugänglichkeit festgelegt. Diese Prioritätsstufen - A, AA (Double-A) und AAA (Triple-A) - regeln also die Anforderungen, die jeweils erfüllt werden müssen. Je mehr der Anforderungen erfüllt werden, umso zugänglicher ist die Webpräsenz.
Die WCAG in der derzeit geltenden Version 1.0 ist nicht gerade die neuste Richtlinie. Sie besteht schon seit mehreren Jahren und trägt neuesten technischen Entwicklungen kaum Rechnung. So ist JavaScript beispielsweise kaum berücksichtigt, obwohl der Einsatz durchaus auch auf barrierefreien Seiten mit gewissen Einschränkungen möglich ist.
Die BITV ist eine Verordnung, die nötig wurde, als das Behinderten-Gleichstellungsgesetz in die Informationstechnik gehievt wurde. Diese Verordnung, spezieller ihre Anlage I, regelt, wie Internetseiten des Bundes beschaffen sein müssen, um als barrierefrei im Sinne des Gesetzes zu gelten. Und sie regelt, bis wann diese Internetauftritte der Verordnung entsprechen müssen, nämlich spätestens bis zum 31.12.2005.
Die BITV ist eine rein deutsche Verordnung. Und sie ist als solche nicht unumstritten, basiert sie doch im Grunde auf den schon recht alten WCAG 1.0. Dabei ist sie ein bisschen anders aufgeteilt, sodass BITV Prioritätsstufe I, die Mindestanforderung für alle Seiten einer barrierefreien Präsenz, einer Zusammenlegung der Prioritäten A und Double-A WCAG entspricht. Prioritätsstufe II, nötig für Einstiegsseiten, Formulare, etc. entspricht Priorität Triple-A der WCAG.
Für die BITV gibt es noch keine automatisierten Testverfahren. Jedoch ist - deutschlandtypisch - ein DIN-Zertifikat in Planung, dass gegen Gebühr erworben werden könnte, dessen Sinn jedoch in der Branche umstritten ist.
Diese entsprechen weitestgehend den WCAG, sind jedoch nur für Betreiber von US-amerikanischen Websites von Bedeutung.